Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

 

Pflegestufe 0:

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben in der sogenannten Pflegestufe 0 Anspruch auf monatlich 225 € Pflegesachleistungen oder 120 € Pflegegeld für pflegende Angehörige.

 

Pflegestufe 1:

Erheblich Pflegebedürftige, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen, der durchschnittliche tägliche Hilfebedarf liegt bei mind. 90 Minuten. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 450 €. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 235 €. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.
Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben nunmehr ab 01.01.2013 in Pflegestufe 1 ein Anrecht auf 665 € Pflegesachleistungen bzw. 305 € Pflegegeld. 

 

Pflegestufe 2:

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden täglich aufgebracht werden. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1.100 €, das Pflegegeld liegt maximal bei 440 €. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Schwerpflegebedürftige mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz in der 2. Pflegestufe können jetzt auf 1.250 € Pflegesachleistungen bzw. 525 € Pflegegeld zurückgreifen.

 

Pflegestufe 3:

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.

 

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1.550 € für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 700 € monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Erreichbarkeit

 

Sozialstation Dirk Weise

Brüssower Allee 91
17291 Prenzlau

Tel.:  03984 7180403

Fax:  03984 7180404

 

24-h-Bereitschaft:

0151 14183146

 

E-Mail:

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